src/lib/anbieter.ts.Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Standort-Vermittlung von SELECT PRIME Automatenservice
§ 1 Geltungsbereich und Leistung
Enes Özbabacan („Betreiber") vermittelt persönlich zwischen Anbietern freier Flächen („Standort-Anbieter") und Automatenaufstellern („Aufsteller"). Über die Website standorte.select-prime.de werden lediglich Angaben zu Standorten und zum Bedarf entgegengenommen; die eigentliche Prüfung, Auswahl und Kontaktherstellung erfolgt persönlich durch den Betreiber.
§ 2 Kein Vertragsschluss über die Website
Das Absenden eines Formulars ist ein unverbindliches Angebot zur Aufnahme in die Vermittlungsprüfung, kein Vertragsschluss. Ein Vermittlungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Betreiber eine konkrete Vermittlung vorschlägt und beide Seiten dem zustimmen.
§ 3 Vermittlungsgebühr
Kommt durch die Vermittlung des Betreibers eine Standortvereinbarung zwischen Standort-Anbieter und Aufsteller zustande, wird eine Vermittlungsgebühr fällig. Die Höhe wird dem jeweiligen Aufsteller vor Zustandekommen der Vermittlung genannt und gesondert vereinbart.
§ 4 Keine Umgehung der Vermittlung
Wer über den Betreiber einen Kontakt zur jeweils anderen Seite vermittelt bekommen hat, verpflichtet sich, eine daraus resultierende Standortvereinbarung nicht gezielt am Betreiber vorbei abzuschließen, um die Vermittlungsgebühr zu umgehen. Wird innerhalb von 12 Monaten nach einer Vermittlung durch den Betreiber eine Standortvereinbarung zwischen denselben Parteien bekannt, gilt die Vermittlungsgebühr als verdient, unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertrag letztlich geschlossen wurde.
§ 5 Keine Garantie für Vermittlungserfolg
Der Betreiber bemüht sich um eine sorgfältige Prüfung und passende Vermittlung, schuldet aber keinen Erfolg. Es besteht kein Anspruch darauf, dass es zu einer Vermittlung kommt.
§ 6 Richtigkeit der Angaben
Standort-Anbieter und Aufsteller versichern, dass ihre Angaben zutreffend sind und der Standort-Anbieter über die angegebene Fläche tatsächlich verfügungsberechtigt ist.
§ 7 Haftung
Der Betreiber haftet nicht für die Eignung, Sicherheit oder rechtliche Zulässigkeit eines vermittelten Standorts oder für den wirtschaftlichen Erfolg einer Vermittlung. Für den Inhalt einer zwischen Standort-Anbieter und Aufsteller geschlossenen Standortvereinbarung ist der Betreiber nicht Vertragspartei und übernimmt dafür keine Haftung.
§ 8 Änderungen dieser Bedingungen
Diese Bedingungen können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Für bereits laufende Vermittlungen gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Bedingungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.