ASAutomaten-Standorte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Standort-Vermittlung von SELECT PRIME Automatenservice

§ 1 Geltungsbereich und Leistung

Enes Özbabacan („Betreiber") vermittelt persönlich zwischen Anbietern freier Flächen („Standort-Anbieter") und Automatenaufstellern („Aufsteller"). Über die Website standorte.select-prime.de werden lediglich Angaben zu Standorten und zum Bedarf entgegengenommen; die eigentliche Prüfung, Auswahl und Kontaktherstellung erfolgt persönlich durch den Betreiber.

§ 2 Kein Vertragsschluss über die Website

Das Absenden eines Formulars ist ein unverbindliches Angebot zur Aufnahme in die Vermittlungsprüfung, kein Vertragsschluss. Ein Vermittlungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Betreiber eine konkrete Vermittlung vorschlägt und beide Seiten dem zustimmen.

§ 3 Vermittlungsgebühr

Die Vermittlungsgebühr wird fällig, sobald beide Seiten der Vermittlung schriftlich zugestimmt haben. Die Höhe wird dem jeweiligen Aufsteller vorher genannt und gesondert vereinbart.

Die Zahlung erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung. Die Kontaktdaten beider Seiten werden nach Zahlungseingang übermittelt. Eine Rückerstattung der Vermittlungsgebühr ist ausgeschlossen.

§ 4 Keine Umgehung der Vermittlung

Wer über den Betreiber einen Kontakt zur jeweils anderen Seite vermittelt bekommen hat, verpflichtet sich, eine daraus resultierende Standortvereinbarung nicht gezielt am Betreiber vorbei abzuschließen, um die Vermittlungsgebühr zu umgehen. Wird innerhalb von 12 Monaten nach dem Nachweis durch den Betreiber eine Standortvereinbarung zwischen denselben Parteien bekannt, gilt die Vermittlungsgebühr als verdient, unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertrag letztlich geschlossen wurde.

§ 5 Keine Garantie für Vermittlungserfolg

Der Betreiber bemüht sich um eine sorgfältige Prüfung und passende Vermittlung, schuldet aber keinen Erfolg. Es besteht kein Anspruch darauf, dass es zu einer Vermittlung kommt.

§ 6 Richtigkeit der Angaben

Standort-Anbieter und Aufsteller versichern, dass ihre Angaben zutreffend sind und der Standort-Anbieter über die angegebene Fläche tatsächlich verfügungsberechtigt ist.

§ 7 Haftung

Der Betreiber haftet nicht für die Eignung, Sicherheit oder rechtliche Zulässigkeit eines vermittelten Standorts oder für den wirtschaftlichen Erfolg einer Vermittlung. Für den Inhalt einer zwischen Standort-Anbieter und Aufsteller geschlossenen Standortvereinbarung ist der Betreiber nicht Vertragspartei und übernimmt dafür keine Haftung.

§ 8 Änderungen dieser Bedingungen

Diese Bedingungen können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Für bereits laufende Vermittlungen gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Bedingungen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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